Kosten
Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es - bis auf wenige Fachgebiete - keine Gebührenordnung. Deshalb müssen Auftraggeber und Sachverständiger vor der Auftragsannahme ein Honorar vereinbaren.
Die Höhe des Honorares ist abhängig von Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der gewünschten Leistung. Am sinnvollesten ist es, wenn Sie Kontakt zu mir aufnehmen und mir Ihren "Fall" schildern. Sobald ich mir einen ersten überblick verschafft habe, kann ich Ihnen ein Angebot unterbreiten.
Kontakt
Schreiben Sie mir eine E-Mail, rufen Sie mich an oder benutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Internetseite, um mich zu kontaktieren. Meine Kontaktdaten finden Sie hier:
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